Zulassungsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
  • vollständige Masernschutzimpfung
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulares der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden.
  • Erstwohnsitz in Hamburg

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung. 

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Ausbildungsgängen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonische Beratungszeit
Mittwoch 12.00 Uhr - 13.30 Uhr


Tel. 040 / 54 87-1601
E-Mail fsp[at]diakonie-alten-eichen[dot]de

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