Zulassungsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
- im Ausland erworbene Schulabschlüsse müssen von der Hamburger Schulbehörde als gleichwertig anerkannt werden
- vollständige Masernschutzimpfung
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulares der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden.
- Erstwohnsitz in Hamburg
Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonische Beratungszeit
Mittwoch 12.00 Uhr - 13.30 Uhr
Tel. 040 / 54 87-1601
E-Mail fsp[at]diakonie-alten-eichen[dot]de
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