Foto: Eine Erzieherin und Kita-Kinder an Tischen

Zulassungsvoraussetzungen (3-jährige Ausbildung)

  • Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (d.h. im sozialpädagogischen Bereich),
  • Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und eine sozial- oder heilpädagogische Tätigkeit von mind. 4 Wochen,
  • Mittlerer Schulabschluss und vier Jahre Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich
  • Fachhochschulreife oder allg. Hochschulreife und ein viermonatiges Vollzeit-Praktikum (oder entsprechende berufliche Tätigkeit) in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich
  • Erster allg. Schulabschluss und 5-jährige Berufserfahrung in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich oder abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung im sozial/heilpädagogischen Bereich und Kompetenzfeststellungsprüfung (wird von der Schule durchgeführt)
  • Im Ausland erworbene Schul- und Studienabschlüsse müssen von der Hamburger Schulbehörde als gleichwertig anerkannt werden
  • vollständige Masernschutzimpfung
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulars der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden.
  • Erstwohnsitz in Hamburg 

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Ausbildungsgängen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonische Beratungszeit
Mittwoch 12.00 Uhr - 13.30 Uhr


Tel. 040 / 54 87-1601
E-Mail fsp[at]diakonie-alten-eichen[dot]de

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