Zulassungsvoraussetzungen (3-jährige Ausbildung)

  • Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • Mittlerer Schulabschluss und dreijährige Berufserfahrung in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich oder
  • Mittlerer Schulabschluss und vierjährige Berufserfahrung (unter Umständen nach Zulassung durch die Behörde möglich) oder
  • Hochschulreife bzw. Fachholschulreife und ein viermonatiges Vollzeit Praktikum im sozialen Bereich oder
  • Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0
  • vollständige Masernschutzimpfung
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulares der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden. 
  • Erstwohnsitz in Hamburg

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Ausbildungsgängen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonische Beratungszeit
Mittwoch 12.00 Uhr - 13.30 Uhr


Tel. 040 / 54 87-1601
E-Mail fsp[at]diakonie-alten-eichen[dot]de

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