
Zulassungsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (d.h. im sozialpädagogischen Bereich),
- Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und eine sozial- oder heilpädagogische Tätigkeit von mind. 4 Wochen,
- Mittlerer Schulabschluss und vier Jahre Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich
- Fachhochschulreife oder allg. Hochschulreife und ein viermonatiges Vollzeit-Praktikum (oder entsprechende berufliche Tätigkeit) in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich
- Erster allg. Schulabschluss und 5-jährige Berufserfahrung in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich oder abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung im sozial/heilpädagogischen Bereich und Kompetenzfeststellungsprüfung (wird von der Schule durchgeführt)
- Im Ausland erworbene Schul- und Studienabschlüsse müssen von der Hamburger Schulbehörde als gleichwertig anerkannt werden.
- Vorlage einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Ausbildung.
- Nachweis über ein Arbeitsverhältnis im sozialpädagogischen Bereich für die Dauer der Ausbildung mit mind. 15 Wochenstunden
- Erstwohnsitz in Hamburg
Hier finden Sie unseren Vordruck für eine Arbeitsbescheinigung:
Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonische Beratungszeit
Mittwoch 12.00 Uhr - 13.30 Uhr
Tel. 040 / 54 87-1601
E-Mail fsp[at]diakonie-alten-eichen[dot]de
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