
Zulassungsvoraussetzungen (2-jährige Ausbildung)
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als „anerkannte:r Sozialpädagogische Assistent:in“ nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO SPA der Stadt Hamburg) vom 31.Oktober 2007 in der Fassung vom 31. Januar 2013 oder einer zeitlich nachfolgenden Fassung.
- erfolgreicher Erwerb der Allgemeinen oder der Fachgebundenen Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder "Pädagogik und Psychologie oder
- Fachoberschule mit Schwerpunkt Sozialpädagogik
- vollständige Masernschutzimpfung
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulares der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden.
- Erstwohnsitz in Hamburg
Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Ausbildungsgängen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonische Beratungszeit
Mittwoch 12.00 Uhr - 13.30 Uhr
Tel. 040 / 54 87-1601
E-Mail fsp[at]diakonie-alten-eichen[dot]de
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